1. Präambel
1.1. Haris Ganibegovic, Joseph-Haydn-Straße 6/18, 3300 Amstetten, Österreich, (in der Folge „AUFTRAGNEHMER“), erbringt diverse IT-Leistungen im Bereich der KI-Automatisierung. Es wird darauf hingewiesen dass der AUFTRAGNEHMER für diese Zwecke auf vorhandene KI-Automatisierungs-Tools, konkret: n8n, sowie KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszwecks, konkret: ChatGPT, zurück greift. Der AUFTRAGNEHMER ist für diese Tools und KI-Modelle nicht verantwortlich. Deren Nutzung erfolgt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
1.2. Auf eine geschlechterspezifische Differenzierung wird zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.


2. Geltungsbereich
2.1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen AUFTRAGNEHMER und dem Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der AUFTRAGNEHMER hat deren Geltung schriftlich (wobei E-Mail ausreichend ist) zugestimmt.
2.2. Sofern der Geschäftsabschluss nicht im Fernabsatz oder elektronisch (im Sinne des 4. Abschnittes des E-Commerce-Gesetzes) abgeschlossen wird, werden die AGB dadurch ein Bestandteil des Angebotes, indem auf diese referenziert wird und diese als integraler Bestandteil vereinbart werden.
2.3. Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im separaten Angebot durch den AUFTRAGNEHMER. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des AUFTRAGNEHMERS.
2.4. Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.


3. Qualifikation des Vertragsverhältnisses
3.1. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass der AUFTRAGNEHMER eine Dienstleistung im Sinne des § 1151 Abs 1 erster Halbsatz ABGB für den Kunden erbringt.


4. Sorgfaltspflichten und Bereitstellung von Daten
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den AUFTRAGNEHMER unverzüglich darüber zu informieren.
4.2. Der Kunde hat sichere Passwörter zu verwenden und diese selbstständig und sicher aufzubewahren.
4.3. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der (Entwicklungs-)Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten.
4.4. Der Kunde darf die vom AUFTRAGNEHMER erbrachte Leistung ausschließlich bestimmungsgemäß in Anspruch nehmen.
4.5. Der Kunde wird vor Zurverfügungstellung von Daten zu Entwicklungszwecken Sicherheitskopien dieser Daten erstellen.
4.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen des AUFTRAGNEHMER Software-Komponenten aus den Bereichen künstliche Intelligenz und Datenanalyse enthalten. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, sämtliche vom Kunden in der Software bereitgestellten Daten sowie daraus abgeleitete Informationen für Zwecke des Trainings, der Analyse, der Optimierung der Leistung und der Weiterentwicklung der Software zu verwenden.
4.7. Soweit erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, personenbezogene Daten in anonymisierter und nicht identifizierbarer Form zusammenzufassen, um die Entwicklung neuer Funktionen zu ermöglichen oder diese aggregierten Daten für andere Zwecke zu nutzen.
4.8. Der Kunde gewährt dem AUFTRAGNEHMER alle für die Erbringung der Vertragsleistungen und vereinbarten Aktivitäten erforderlichen Rechte, insbesondere alle erforderlichen Nutzungs- und Änderungsrechte zur Analyse und sonstigen Bearbeitung der Kundendaten und davon abgeleiteten Daten, wobei diese Rechte jeweils auf den Umfang dieses Vertrags beschränkt sind. Sollten die Daten Dritten gehören, stellt der Kunde sicher, dass diese Dritten die entsprechenden Rechte gewähren bzw deren Rechte nicht verletzt werden.
4.9. Der Kunde sichert zu, dass er die Vertragsleistungen ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht nutzen wird und insbesondere keine Daten in die KI-Systeme hochladen wird, die geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen.


5.  Zahlungsmodalitäten und Vertragsabschluss
5.1. Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem Angebot des AUFTRAGNEHMERS. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.
5.2. Der AUFTRAGNEHMER ist an seine Angebote 30 Tage gebunden.
5.3. Die Angebote und Kostenvoranschläge des AUFTRAGNEHMERS sind ohne Gewähr und unverbindlich. Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Mündliche Auskünfte und Zusagen stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art immer dar.
5.4. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, verrechnet der AUFTRAGNEHMER seine Leistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand, wobei ein Stundensatz von EUR 150,00 (netto) zur Anwendung gelangt.
5.5. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung wie folgt zur Zahlung fällig:1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden;1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Abnahme der Leistung in Rechnung gestellt werden.
5.6. Auslagen und Kosten für Inhalte, die der AUFTRAGNEHMER im Interesse des Kunden von Dritten beschafft (Lizenzen) hat der Kunde gesondert unverzüglich nach Rechnungslegung zu ersetzen.
5.7. Spesen dürfen gesondert verrechnet werden und müssen nicht gesondert angekündigt werden. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten. Der AUFTRAGNEHMER ist stets berechtigt, auf 1. Klasse zu fliegen und bei Reisen über 4. Stunden mit der Bahn in der „Business-Class“ zu reisen.
5.8. Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, wird der AUFTRAGNEHMER den gesetzlichen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden sowie darüber hinausgehende Betreibungskosten geltend gemacht werden (§ 458 UGB). Sofern trotz dritter Mahnung ein Zahlungsverzug bestehen sollte, ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, den Zugang zu Leistungen einzuschränken oder zu sperren.
5.9. Der AUFTRAGNEHMER behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Post oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
5.10. Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauf folgende Entsperrung trägt der Kunde.
5.11. Der AUFTRAGNEHMER behält sich das Recht vor, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich an die Inflation anzupassen. Als Referenzwert gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte österreichische Verbraucherpreisindex (VPI 2020). Die Entgelte erhöhen sich nach Maßgabe der Veränderung der in den letzten 12 Monaten veröffentlichten Indexzahlen zum Stichtag: Tag des Vertragsabschlusses. 5.12. Bei Aufträgen, die mehrere Meilensteine  umfassen, ist der AUFTRAGNEHMER alternativ berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Meilensteine Rechnung zu legen.


6. Einsatz von KI
6.1. Die Leistung des AUFTRAGNEHMERs enthält KI-basierte Funktionen (in der Folge „KI-FUNKTIONEN“ oder KI-Systeme), wozu der AUFTRAGNEHMER auf KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck Dritter zurückgreift (in der Folge „KI-MODELL“). Durch die Aktivierung und Nutzung dieser KI-FUNKTIONEN akzeptiert der Kunde dass von ihm in die KI-Systeme eingegebene Daten im KI-MODELL verarbeitet werden. Der AUFTRAGNEHMER erlaubt es Dritten grundsätzlich nicht, Inhalte des Kunden zu verwenden, um KI-MODELLE zu verbessern oder zu trainieren. Die Nutzung der KI-MODELLE erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden.
6.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der AUFTRAGNEHMER keine Ansprüche, Garantien, Zusagen oder Zusicherungen in Bezug auf die Qualität und Genauigkeit der KI-FUNKTIONEN abgeben kann. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass der Output (Ergebnisse oder Antworten) der KI-Systeme nicht immer genau, vollständig, korrekt oder angemessen ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, den Output durch einen Menschen zu überprüfen.
6.3. Der AUFTRAGNEHMER macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass keine personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnisse oder urheberrechtlich bzw. immaterialgüterrechtlich geschützte Inhalte in die KI-Systeme eingegeben werden sollten.
6.4. Bei Nutzung der KI-Systeme stellt der Kunde weiters sicher:- dass sämtliche Outputs der KI-Systeme auf ihre ethische Korrektheit  überprüft werden;- dass sämtliche Outputs der ANWENDUNG durch einen Menschen überprüft werden;- dass die Anforderungen an Datenschutz- und Informationssicherheit eingehalten werden;- dass ausreichend KI-Kompetenz vorhanden ist (im Sinne des Art 4 KI-VO), um die KI-Systeme zu nutzen;- dass bei Entwicklung, Validierung, Training und Testing der KI-Systeme ausschließlich Daten verwendet werden, die angemessenen Qualitätsanforderungen entsprechen und nicht fehlerhaft, verzerrend oder diskriminierend sind;- dass Output der KI-Systeme gegenüber Dritten als synthetischer (also durch KI-generierter) Inhalt gekennzeichnet wird, sofern es für den Dritten nicht ohnehin offensichtlich ist, dass dieser Inhalt von einem KI-System erzeugt wird;- dass ein angemessenes Risikomanagementsystem zum Einsatz von KI implementiert ist;- dass die Bestimmungen der KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689) eingehalten werden.


7. Mitwirkungspflichten
7.1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den AUFTRAGNEHMER bei der Erstellung seiner Leistungen fortlaufend und im angemessenen Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat er dem AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Informationen zu erteilen, Daten und Beschreibungen zu überlassen und seine Wünsche und Vorstellungen für die Erbringung der Leistung rechtzeitig und klar zu kommunizieren.
7.2. Der Kunde hat Änderungs- und Ergänzungswünsche ohne unnötigen Aufschub bekannt zu geben, um den damit verbundenen Aufwand für den AUFTRAGNEHMER so gering wie möglich zu halten.
7.3. Alle vom AUFTRAGNEHMER in das KI-Systeme zu integrierenden Texte, Dateien, Bilder, Designs, Videos, Logos und sonstigen Inhalte hat der Kunde in einem gängigen Dateiformat und in der notwendigen Auflösung fristgerecht zu liefern.
7.4. Sofern vereinbarte Fristen aufgrund einer inadäquaten Mitwirkung des Kundens nicht eingehalten werden, trifft den AUFTRAGNEHMER kein Verschulden und kann ihm dies nicht vorgehalten werden.
7.5. Sollte für die Entwicklung der beauftragten KI-Systeme die Offenlegung von Schnittstellen (API) notwendig sein, so hat dies der Kunde rechtzeitig mitzuteilen und dem AUFTRAGNEHMER gegebenenfalls die entsprechenden Rechte zur Nutzung dieser Schnittstellen, auf eigene Kosten, einzuräumen.
7.6. Die Vertragspartner werden bei der Abwicklung dieses Vertrages und bei der Leistungserbringung partnerschaftlich zusammenarbeiten und sich regelmäßig abstimmen.


8. Change Management
8.1. Der Kunde hat das Recht, Änderungen bis zur finalen Abnahme der Leistung zu begehren. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht dazu verpflichtet, diese Änderungen umzusetzen.
8.2. Die gewünschten Änderungen müssen vom Kunden möglichst präzise (etwa in der Form eines Lastenheftes) beschrieben werden. Der AUFTRAGNEHMER wird darauf aufbauend ein Angebot erstellen.
8.3. Änderungswünsche werden, sofern nichts andere vereinbart wurde, nach Aufwand verrechnet. Vom Kunden verlangte Änderungen können dazu führen, dass Termine und das vereinbarte Budget nicht eingehalten werden und kann dieser Umstand dem AUFTRAGNEHMER nicht vorgeworfen werden.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die vom AUFTRAGNEHMER gelieferten Waren inkl. der digitalen Güter und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum des AUFTRAGNEHMERS. Dies gilt auch für geistiges Eigentum (zB Werknutzungsrecht an urheberrechtlichen Werken).

10. Leistungsstörungen
10.1. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht verantwortlich, falls er seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt.
10.2. Ist der AUFTRAGNEHMER durch höhere Gewalt (zB Naturkatastrophen, Epidemien, Black-Out) oder sonstige nicht vom AUFTRAGNEHMER zu vertretenden Umständen an der Einhaltung der Lieferfristen gehindert, wird der AUFTRAGNEHMER den Kunden ehest möglich darüber informieren. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer dieser Ereignisse.

11. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
11.1. Die Haftung des AUFTRAGNEHMERS für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
11.2. Die Haftung ist im Falle der groben Fahrlässigkeit beschränkt auf die zweifache Höhe des gegenständlich maßgeblichen Auftragswertes (netto).
11.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Eine Inbetriebnahme wird als konkludente Abnahme qualifiziert.
11.5. Der Kunde muss seinen Rügeobliegenheit im Sinne des § 377 UGB spätestens binnen 14 Tagen ab Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung nachkommen.
11.6. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, Probleme anhand für den Kunden technisch, organisatorisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln zu umgehen („Workaround“). Der AUFTRAGNEHMER muss den Kunden vor der Durchführung des Workarounds informieren, es sei denn, es besteht Gefahr in Verzug.
11.7. Der AUFTRAGNEHMER übernimmt ausdrücklich keine Haftung, wenn die KI-Systeme mit ungeeigneten Daten und Informationen trainiert werden. Solch ungeeignete Daten sind etwa Daten, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten oder an denen Urheberrechte Dritter bestehen.
11.8. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
11.9. Eine barrierefreie Konzipierung im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes ist nicht geschuldet.
11.10. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.


12. Support
12.1. Der AUFTRAGNEHMER bemüht sich redlich den Kunden bestmöglich im Sinne der nachstehenden Bestimmungen zu unterstützen:

Betriebszeiten
Der AUFTRAGNEHMER ist an Werktagen (Republik Österreich) zu folgenden Zeiten erreichbar:
• Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr
• Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr (CET Zone)

Kommunikationswege
Sämtliche Mitarbeiter des Kunden können mit dem AUFTRAGNEHMER im Sinne eines „Single Point of Contact“ ausschließlich über folgende Kanäle einen Kontakt aufnehmen:
office@flowbuddy.at
06701814448

Auf Eingaben wird der AUFTRAGNEHMER binnen zwei Werktagen reagieren. Zeiten außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit werden darin nicht eingerechnet. Wenn daher eine Eingabe kurz vor Ende der Arbeitszeit erfolgt, ist eine Beantwortung am übernächsten Werktag daher unter Umständen noch rechtzeitig in diesem Sinne. Diese Regel gilt nicht im Falle eines ungewöhnlich hohen Aufkommens an Eingaben oder in Urlaubsmonaten (Juli und August sowie vom 24.12. bis 6.1.). In diesen Fällen kann die Reaktionszeit auch länger dauern. Der AUFTRAGNEHMER behält sich vor, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.
12.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden Support-Leistungen zu einem Stundensatz von EUR 150,00 (netto) nach Aufwand verrechnet. Im Zweifel sind Support-Leistungen sämtliche Leistungen, die nicht dezidiert vom Angebot (und einer etwaigen Pauschale) erfasst sind und vom AUFTRAGNEHMER erbracht werden.
12.3. Aufwendungen für Support, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom AUFTRAGNEHMER entgeltpflichtig durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.


13. Schad- und Klagloserklärung
13.1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er dem AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen kann.
13.2. Der Kunde sichert zu, dass er alle für die Nutzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlichen Rechte (unter anderem Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte) an den von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalten und Materialien besitzt. Er sichert auch zu, dass er gegenüber seinen Endkunden datenschutzkonform handelt. Der Kunde hält den AUFTRAGNEHMER von allen Ansprüchen Dritter (inklusive Behörden) frei, die diese aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des Kunden gegenüber dem AUFTRAGNEHMER geltend machen. Dies schließt die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung mit ein.


14. Ausschluss der Verantwortlichkeit
14.1. Die in KI-Systemem im Auftrag des Kunden veröffentlichten Äußerungen und Inhalte spiegeln nicht zwingend die Meinung des AUFTRAGNEHMERS wider.
14.2. Den AUFTRAGNEHMER trifft keine Verpflichtung, in KI-Systemen veröffentlichte Informationen auf ihre Rechtswidrigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen.
14.3. Der AUFTRAGNEHMER übernimmt keine Verantwortung für auf der Website erstellte Rechtstexte (Datenschutzerklärung, AGB, Impressum etc). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Texte von einem Juristen/Rechtsanwalt erstellen zu lassen.


15. Beiziehung von Subunternehmern
15.1. Der AUFTRAGNEHMER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB) bedienen.

16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
16.1. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der AUFTRAGNEHMER wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der Kunde hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des Kunden, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.

17. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
17.1. Die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle (im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO) ist der Kunde. Nachdem der AUFTRAGNEHMER im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien den in Anhang 1 ersichtlichen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO ab.
17.2. Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, gesetzlicher Verpflichtung und aufgrund überwiegend berechtigter Interessen im erforderlichen Ausmaß (Art 6 Abs 1 lit b, c und f DSGVO) erlaubt. Ansonsten ist AUFTRAGNEHMER und der Kunde wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis (im Sinne des § 6 DSG) einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Datengeheimnis und zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der AUFTRAGNEHMER und der Kunde verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.
17.3. Der AUFTRAGNEHMER informiert darüber, dass Daten des Kunden für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können. Der Kunde ist berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).


18. Referenzklausel
18.1. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf seiner Website bzw in anderen Werbematerialien auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des Kundens sowie das erzielte Arbeitsergebnis heranzuziehen und auszuweisen. Dieses Recht besteht über das Vertragsverhältnis hinaus.


19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1. Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.
19.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist sachlich zuständige Gericht in Amstetten, Österreich.
19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des AUFTRAGNEHMERS.


20. Dauer des Vertragsverhältnisses
20.1. Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden beginnt mit Vertragsabschluss.
20.2. Die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen ergibt sich aus dem Angebot. Bei Dauerschuldverhältnissen ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, das Vertragsverhältnis zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar (wobei eine E-Mail ausreichend ist). Sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.
20.3. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen.
20.4. Im Falle einer Vertragsbeendigung wird der AUFTRAGNEHMER die projektspezifischen Daten maximal drei Monate aufbewahren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Daten rechtzeitig zu sichern.


21. Abwerbeverbot
21.1. Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AUFTRAGNEHMER zur Erbringung der Dienstleitungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Zuwiderhandelns an den AUFTRAGNEHMER eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AUFTRAGNEHMER erhalten hat, zu bezahlen.


22. Projektabbruch
22.1. Im Fall der Kündigung ist der Kunde berechtigt, die vom AUFTRAGNEHMER bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen auf eigene Kosten selbst oder durch einen Dritten weiterentwickeln zu lassen. Der Kunde hat dem AUFTRAGNEHMER sämtliche bis zum Ende des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen in der Höhe des Wertes der bisherigen Leistungen abzugelten. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, seine Leistungen bis zur deren vollständiger finanzieller Abgeltung zurückzubehalten.


23. Sonstiges
23.1. Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.
23.2. Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind (davon bleibt die Regelung betreffend Abänderung der AGB im Sinne des Punktes 16 unberührt).
23.3. Der AUFTRAGNEHMER empfiehlt dem Kunden diese AGB dauerhaft zu speichern.
23.4. Der beigeschlossene Auftragsverarbeitervertrag (Anhang 1) bildet einen integralen Bestandteil des Vertragsverhältnisses und gilt als wirksam vereinbart.